Jetzt Sanierungsbonus sichern:

Sonne
Rosa Schriftzug Österreich ist nicht ganz dicht!

Genau genommen sind es unsere Wände, Fenster, Türen und Dächer, die nicht ganz dicht oder nicht gut gedämmt sind. Das führt zu hohen Energiekosten. Und wirklich gemütlich ist es auch nicht. Sie kennen das und spielen schon länger mit dem Gedanken, Ihr Haus thermisch sanieren zu lassen? Dann ist jetzt der beste Zeitpunkt. Das Klimaschutzministerium unterstützt Sie dabei mit einem Sanierungsbonus von bis zu 42.000 Euro für Ihr Haus – und das ist nicht nur gut für Ihr Geldbörsel, sondern auch für unser Klima. 

Warum
sanieren?

Fenster
  1. Bester Zeitpunkt Es gibt vom Bund so hohe Förderungen wie noch nie zusätzlich zu den Landesförderungen.
  2. Geringere Heizkosten Senkt den Verbrauch von Gas, Strom, Pellets, Fernwärme und somit auch die Heizkosten.
  3. Höherer Wohnkomfort In den eigenen vier Wänden wird es im Winter schneller warm, und im Sommer bleibt es kühl. Unangenehme Zugluft gehört der Vergangenheit an.
  4. Mehr Wert Der Immobilienwert wird gesteigert, und das Haus ist danach auch meist schöner.
  5. Aktiver Beitrag zum Klimaschutz Gut für die Umwelt und für ein komfortables, sicheres und von Preisschwankungen weniger betroffenes Leben. 

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Wie
loslegen?

Wand

Wie bei jedem größeren Projekt ist es ratsam, sich vor dem Beginn gut zu informieren.

Auf der Website der Klimaschutzinitiative klimaaktiv gibt es umfangreiche Informationen zum Thema Sanierung, Berechnungsbeispiele und Tipps, wie Sie die Sanierung am besten angehen.

Zum Start entscheiden Sie schließlich, ob Ihr Gebäude rundum in einem Schritt oder nach und nach saniert werden soll: 

Alles auf einmal

Mit einer umfassenden Sanierung kommen Sie in einem Schwung zum besten Ergebnis:

  1. Die Fördermittel werden optimal genutzt: Eine umfassende Sanierung gemäß klimaaktiv-Standard bringt das meiste Fördergeld beim Bund und aufgrund der guten Energieeffizienzwerte oft mehr Wohnbauförderung in den Bundesländern.
  2. Nur einmal der Aufwand einer Sanierung und in Summe kürzere Bauzeit: Damit reduzieren sich die Einschränkungen während der Bauphase.
  3. Kosten für mehrfache Baustelleneinrichtung werden gespart. 
  4. Die Schnittstellen zwischen den beteiligten Unternehmen werden vereinfacht. 
  5. Sofort größtmögliche Einsparung bei den Heizkosten. 
  6. Der Klimaeffekt ist am größten. 

Schritt für Schritt

Wenn die Sanierung nicht in einem Zug möglich ist:

Ein Gesamtkonzept liefert den Sanierungsfahrplan, mit dem Sie trotzdem gut ans Ziel kommen. Ihre Energieberaterin oder Ihr Energieberater informiert Sie, wie einzelne Umsetzungsschritte sinnvoll aufeinander abgestimmt werden können.

Informationen zum Sanierungsfahrplan

Was wird
gefördert?

Icon Einfamilienhaus
Einfamilienhaus
Icon Wohnhausanlage
Wohnhausanlage
Icon Betriebe
Betriebe

Einfamilienhaus

Gefördert wird die thermische Sanierung von Ein- und Zweifamilienhäusern sowie von Reihenhäusern, die älter sind als 15 Jahre.

Was kann wie hoch gefördert werden?

Die Förderung wird in Form eines einmaligen, nicht rückzahlbaren Investitionskostenzuschusses vergeben und beträgt maximal 50 Prozent der förderungsfähigen Investitionskosten.

Bei Verwendung von Dämmmaterial aus nachwachsenden Rohstoffen (mindestens 25 Prozent aller gedämmten Flächen) erhöhen sich die nachfolgend genannten maximalen Fördersummen um 50 Prozent.

  • Umfassende Sanierung gemäß klimaaktiv Standard: Förderung bis zu 42.000 Euro
  • Umfassende Sanierung guter Standard: bis zu 27.000 Euro
  • Teilsanierung 40 Prozent: bis zu 18.000 Euro
  • Einzelbauteilsanierungen: bis zu 9.000 Euro
  • Bonus für ein Gesamtsanierungskonzept: 550 Euro
    Achtung: Pro Kalenderjahr kann zukünftig eine Maßnahme eingereicht werden. 

Detailinformationen zur Förderung

Eine Kombination von Bundesförderung und Landesförderungen ist möglich. Eine Übersicht über die neun Landesförderungen und die Kontaktdaten der zuständigen Landesförderstellen finden Sie bei klimaaktiv.

Wohnhausanlage

Gefördert wird die thermische Sanierung von mehrgeschoßigen Gebäuden mit mindestens drei Wohneinheiten und Reihenhausanlagen, die älter sind als 15 Jahre.

Was kann gefördert werden?

Förderungen gibt es für die Dämmung der Außenwände, der obersten Geschoßdecke bzw. des Dachs, der untersten Geschoßdecke bzw. des Kellerbodens und für die Sanierung bzw. Austausch den Fenster und der Außentüren.

Wie hoch ist die Förderung?

Die Förderung wird in Form eines einmaligen, nicht rückzahlbaren Investitionskostenzuschusses vergeben und beträgt maximal 30 Prozent der förderungsfähigen Investitionskosten.

  • Umfassende Sanierung klimaaktiv Standard: bis zu 300 Euro pro m2 Wohnnutzfläche
  • Umfassende Sanierung guter Standard: bis zu 200 Euro pro m2 Wohnnutzfläche
  • Bei Verwendung von Dämmmaterial aus nachwachsenden Rohstoffen (mindestens 25 Prozent aller gedämmten Flächen) erhöht sich die Förderung auf bis zu 525 Euro/m2 Wohnnutzfläche
  • Für Dach- und bei Fassadenbegrünungen von Gebäuden im Ortskern gibt es bis zu 200 Euro/m2 Wohnnutzfläche
  • Einzelbauteilsanierung der Fenster: bis zu 9.000 Euro
  • Bonus für ein Gesamtsanierungskonzept: 1.000 Euro
  • Pro Kalenderjahr kann zukünftig eine Maßnahme eingereicht werden.

Detailinformationen zur Förderung

Betriebe

Gefördert werden Maßnahmen zur Verbesserung des Wärmeschutzes von überwiegend betrieblich genutzten Gebäuden, die älter sind als 20 Jahre. Einreichen können Unternehmen, Vereine und konfessionelle Einrichtungen.

Was kann gefördert werden?

  • Als Einzelbausanierung ist die Dämmung der obersten Geschoßdecke (z. B. Dach), die Sanierung oder der Austausch von Fenstern, Dachflächenfenstern und Außentüren förderfähig, ebenso der Tausch von Lichtkuppeln, Lichtbändern, Sektionaltoren und Rolltoren.
  • Zusätzlich gilt: Bei einer umfassenden Sanierung kann auch die Dämmung der Außenwände gefördert werden.

Wie hoch ist die Förderung?

Die Förderung beträgt bei einer umfassenden Sanierung bis zu 30 Prozent der förderungsfähigen Kosten.

Detailinformationen zur Förderung

Wie ist der
Ablauf?

Tür

Für die Sanierung Ihres Ein- oder Zweifamilienhauses empfehlen wir folgende Vorgangsweise:

  1. Energie­beratung Lassen Sie sich beraten, welchen Sanierungsbedarf Ihr Gebäude hat. Diese Beratung sollte vor Ort im Anschluss an eine Besichtigung des Gebäudes erfolgen. 

    In den Bundesländern müssen Sie für die Energieberatung nichts bzw. nur einen geringen Kostenbeitrag bezahlen.

    Energieberatungsstellen der Bundesländer
  2. Planung Informieren Sie sich über die möglichen Bundes- und Landesförderungen für Ihr geplantes Sanierungsprojekt.
     
    Auf Basis der Energieberatung sollten Sie einen Energieausweis oder ein Sanierungskonzept mit Sanierungsvarianten erstellen lassen. Planen Sie daraufhin Ihre Sanierung mit einem professionellen Fachbetrieb.

    Informationen zu den Landesförderungen
  3. Förderung Haben Sie die Projektplanung abgeschlossen, und alle erforderlichen Unterlagen liegen bereit? Dann geht es jetzt los zur Anmeldung:  

3a. Onlineantrag für eine Einzelbauteilsanierung

Das Einreichverfahren für eine Einzelbauteilsanierung verläuft in zwei Schritten mit Registrierung und anschließende Antragstellung.

Schritt 1: Die Registrierung mit Ihrem baureifen Projekt erfolgt ausschließlich online unter Sanierungsbonus 2023/24. Nach abgeschlossener Registrierung sind die Förderungsmittel für Ihr Projekt reserviert.

Schritt 2: Die Antragstellung muss innerhalb von zwölf Monaten nach der Registrierung durchgeführt werden. Ihr Projekt muss zum Zeitpunkt der Antragstellung fertig umgesetzt und abgerechnet sein.

3b. Onlineantrag für eine umfassende Sanierung oder für eine Teilsanierung

Auch die Antragstellung für eine umfassende Sanierung (guter Standard und klimaaktiv-Standard) oder eine Teilsanierung erfolgt ausschließlich online unter www.sanierungsscheck23.at/efh.

Im Rahmen der Antragstellung sind Angaben zu den geplanten Maßnahmen und den dafür veranschlagten Kosten zu machen. Auf Basis dieser Angaben wird die vorläufige Förderungshöhe für Ihr Projekt berechnet und reserviert. Für die Umsetzung der geplanten Maßnahmen und Übermittlung der Endabrechnungsunterlagen haben Sie bis zum 30. September 2025 Zeit.

Rückfragen zur Förderung?

Das Serviceteam der Förderabwicklungsstelle Kommunalkredit Public Consulting GmbH hilft Ihnen gerne weiter:

01/31 6 31-264

Weitere Klimaschutz­projekte

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Alle Infos zu Ihrer neuen Heizung finden Sie auf kesseltausch.at.
Die erhöhte Förderung für Menschen mit geringem Einkommen finden Sie auf sauber-heizen.at.
Tipps für Ihren einen klimafreundlichen Alltag können Sie bei klimaaktiv abonnieren.

Eine Förderung des Bundesministeriums für Klimaschutz, abgewickelt durch:

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